Die Erlangung des Qualitätslabels RECC setzt die Umsetzung der nachstehenden Aufgaben und die Erfüllung entsprechender Mindestanforderungen voraus:
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fachdidaktische Aus- und Weiterbildung von Studierenden/SchulpraktikerInnen;
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praxisbezogene fachdidaktische Forschung und Entwicklung;
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Kooperation zwischen Schulpraxis, Wissenschaft und Schulbehörde;
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Zusammenarbeit mit Schulen, Regionalem/n Netzwerk/en und AECCs;
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Unterstützung von Unterrichtsentwicklung durch Begleitung und Betreuung von schulischen Innovationen;
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Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung;
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Mitarbeit bei der fachbezogenen regionalen Bildungsplanung (Fachprogramm, Fortbildungsprogramm, Qualitätsentwicklungsplan).